Miteinander. Gemeinde. Leben.

Mitarbeitervertretung  Heilbronn -  Brackenheim

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Geschäftsstelle der MAV ist folgendermaßen zu erreichen:
 
Postanschrift:    MAV - Geschäftsstelle
                              Rodbachstraße 37
                              74397 Pfaffenhofen

Telefon
:             07046/8845828      

Mail
:                  mav.kb.heilbronn-brackenheim@mav.elkw.de
 
Das Büro ist üblicherweise zu folgenden Zeiten besetzt:
⇒ Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zu anderen Zeiten ist der Anrufbeantworter geschaltet. Sprechen Sie Ihr Anliegen auf Band, wir rufen Sie zurück.

 
Die Mitglieder der MAV im Kirchenbezirk Heilbronn-Brackenheim
seit Juli 2025:

Ilka Grandi                            Mesnerin - Vorsitzende der MAV / Geschäftsführender
                                                Ausschuss / Ausschuss Pflege / BEM-Team
Markus Beye                          Jugendreferent - 1. stellvertretender Vorsitzender /
Geschäftsführender Ausschuss / Ausschuss Pflege /
BEM-Team
                                              Vertrauensperson für Schwerbehinderte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Julia Ziegler
Erzieherin - 2. stellvertretende Vorsitzende /
Geschäftsführender Ausschuss / Ausschuss Kita

Susanne Geigle
               Erzieherin - 3. stellvertretende Vorsitzende /
Geschäftsführender Ausschuss / Ausschuss Kita
Nicole Wößner-Wagner   	Verwaltungsangestellte / Verwaltungsangestellte

Damaris Schürrmann         Erzieherin / Ausschuss Kita

Annette Zehender Erzieherin / Ausschuss Kita

Petra Paul                             Verwaltungsangestellte / Ausschuss Pflege

Christiane Strambach
Ergänzende Hilfe / Ausschuss Pflege

Benjamin Graf                      Jugendreferent

Elvira Matin
Verwaltungsangestellte

Sabine Sandel. Verwaltungsangestellte

Petra Schollenberger Mesnerin
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Vertrauensperson für Schwerbehinderte (SBV):

 
Markus Beye

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Die Kontaktdaten der o.g. genannten Personen können bei der Geschäftsstelle der MAV erfragt werden.

                                  

Der Auftrag der MAV:
Die Mitglieder der MAV werden alle vier Jahre von den wahlberechtigten Beschäftigten gewählt. 
Die neue MAV ist seit 27.06.2025 im Amt.
Die MAV hat den Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) zu fördern.
Sie vertritt die Anliegen der Beschäftigten gegenüber den Dienststellenleitungen und setzt sich für eine gute Zusammenarbeit und den Frieden in der Dienstgemeinschaft der Kirche ein.
 
Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung unterliegt, darf sie erst vollzogen werden, wenn die Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorliegt.
 
Aufgaben der MAV:
Die MAV bestimmt u.a. mit, bzw. wird beteiligt bei:
  • Einstellung und Anstellung von Beschäftigten.
  • Eingruppierung, Umgruppierung, Höhergruppierung und Beförderung.
  • Kündigung und Entlassung von Beschäftigten.
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
  • Versetzung und Abordnung eines Beschäftigten zu einer anderen Dienstelle.
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren.
  • Allgemeine Fragen der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten einschließlich der Teilnahme von Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen.
  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
  • Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen, einschließlich der Regelung in etwaigen Härtefällen.
  • Aufstellung und Änderung des Organisations- und Stellenplans.
  • Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung des Urlaubsplanes.
  • Einhaltung von Elternzeit und Beratung bei Sonderurlaub aus familiären Gründen.
  • Erarbeitung und Abschluss von Dienstvereinbarungen.
  • usw.


Haben Sie Fragen:
  • zu Ihrem Anstellungsvertrag
  • zu Vertragsänderungen
  • zum Urlaubsanspruch
  • zur Vergütung
  • zu anderen Fragen des Dienstrechtes

Dann rufen Sie uns einfach an!

Ihre MAV im Kirchenbezirk!